Garantie

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DE | Garantiebedingungen
  1. VIDIS S.A., mit eingetragener Anschrift in der ul. Logistyczna 4 in Bielany Wrocławskie, 55-040 Bielany Wrocławskie, Polen („Garantiegeber“) gewährt hiermit diese Garantie für Hardwareprodukte der Marke AVTEK, die auf dem Gebiet der Europäischen Union erworben wurden (das „Produkt“).
  2. Die Partei, die Anspruch auf die Leistungen im Rahmen dieser Garantie hat, ist diejenige, die das Produkt für den eigenen Gebrauch erworben hat („Käufer“).
  3. Die Garantiezeit variiert je nach Produkt wie folgt:
    • Avtek TS 7 Easy – 3 Jahre
    • Avtek TS 7 Lite - 5 Jahre
    • Avtek TS 7 Mate - 5 Jahre
    • Avtek TouchScreen 6 Lite - 3 Jahre
    • Avtek TouchScreen 6 Connect - 5 Jahre
    • Avtek OPS - 2 Jahre
    • Avtek TT-BOARD - 3 Jahre. Es ist möglich, die Laufzeit gegen eine zusätzliche Gebühr auf 5 Jahre zu verlängern (wenn seit dem Kauf des interaktiven Whiteboards nicht mehr als 3 Monate vergangen sind).
    • Avtek-Projektionswände - 3 Jahre
    • Avtek-Zubehör für Projektionswände - 3 Jahre
    • Avtek 3D-Drucker - 2 Jahre
    • Avtek-Ständer - 3 Jahre
    • Avtek Projektorhalterungen - 3 Jahre
    • Avtek Projektorenlift - 3 Jahre
    • Avtek-Terminals - 2 Jahre
  4. Der Garantiegeber verpflichtet sich, während der Garantiezeit alle am Produkt festgestellten Mängel zu beheben, indem er das Produkt zunächst einmal repariert. Falls das Produkt nicht repariert werden kann, verpflichtet sich der Garantiegeber, entweder das Produkt durch ein fehlerfreies Produkt zu ersetzen (entweder ein fabrikneues Produkt oder ein anderes Produkt, dessen Spezifikationen mit denen des zu ersetzenden Produkts vergleichbar oder in jedem Fall nicht schlechter sind) oder den für das Produkt gezahlten Preis innerhalb von 60 Tagen nach Eingang des Garantieantrags zu erstatten.
  5. Diese Garantie bezieht sich ausschließlich auf physische Defekte, deren Ursachen dem Produkt selbst zuzuschreiben sind.
  6. Diese Garantie gilt nicht für Mängel, die durch Faktoren verursacht wurden, für die der Garantiegeber einschließlich und ohne Einschränkung nicht haftet:
    1. Mechanische Schäden, die das Produkt während des Transports oder des Umladens erlitten hat.
    2. Schäden oder Funktionsstörungen, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder Missbrauch des Produkts, durch Fahrlässigkeit des Käufers oder durch eine nicht in der Gebrauchsanweisung beschriebene Verwendung des Produkts verursacht wurden.
    3. Das Produkt für Zwecke zu verwenden, für die es nicht bestimmt ist.
    4. Konstruktionsmängel der Versorgungssysteme des Gebäudes, eine falsche Wahl des Produkts,
    5. unsachgemäße Installation, Wartung, Lagerung oder Transport des Produkts.
    6. Schäden, die durch die Verwendung von nicht originalem oder nicht den Empfehlungen des Herstellers entsprechendem Zubehör oder Material entstanden sind.
    7. Schäden, die durch Zufallsereignisse (z. B. Überspannungen in Telefon- oder Stromnetzen, falsche Netzspannung, Anschluss des Produkts an eine nicht geerdete Steckdose) oder höhere Gewalt (z. B. Überschwemmungen, Brände, Gewitter, Korrosion usw.) entstehen.
    8. Das interaktive Avtek-Display in einer horizontalen Position zu installieren oder zu verwenden.
  7. Etwaige helle oder dunkle Punkte auf dem LCD-Bildschirm gelten nicht als Mangel, wenn die Anzahl der korrekt arbeitenden Pixel noch der Norm ISO13406-2 über Qualität und Ergonomie des Produkts entspricht.
  8. Das gesamte dem Produkt beigefügte Zubehör (Fernbedienungen, Stifte, Kabel) unterliegt der gleichen Garantie wie das Produkt selbst. Diese Garantie deckt keine mechanischen Schäden am Zubehör oder Defekte ab, die durch normale Abnutzung entstanden sind.
  9. Diese Garantie gilt nicht für die Verpackung des Produkts, für Teile des Produkts, die einem normalen Verschleiß unterliegen, oder für Verschleißteile oder -materialien.
  10. Diese Garantie bezieht sich ausschließlich auf die folgenden Arbeiten, die vom autorisierten Serviceanbieter durchgeführt werden: Einrichtung, Reinigung, Wartung und regelmäßige Kontrollen. Für diese Dienstleistungen werden die entsprechenden Gebühren erhoben.
  11. Der Anspruch des Käufers auf die Leistungen aus der Garantie erlischt, wenn festgestellt wird, dass:
    1. Das Produkt verändert wurde,
    2. Anpassungen oder Reparaturen an dem Produkt durch nicht autorisierte Personen vorgenommen wurden,
    3. etwaige Garantieaufkleber beschädigt wurden,
    4. das Produkt unvollständig ist,
    5. die Seriennummern des Produkts geändert oder entfernt wurden oder nicht mehr lesbar sind.
  12. Der Garantiegeber hat die Mängel des Produkts innerhalb einer mit dem Käufer vereinbarten Frist zu beseitigen, die nicht länger als 14 Werktage ab dem Datum der Lieferung des Produkts an den Garantiegeber sein darf.
  13. Müssen Ersatzteile bestellt werden oder erweist sich die Reparatur als nicht normgerecht, behält sich der Garantiegeber das Recht vor, die für die Beseitigung des Mangels vereinbarte Frist zu verlängern. In jedem Fall darf diese Frist nicht länger als 60 Tage sein.
  14. Der Garantiegeber ist nicht verpflichtet, dem Käufer einen vorübergehenden Ersatz für das zur Garantieleistung eingesandte Gerät zu liefern.
  15. Die Inanspruchnahme der Garantieleistungen durch den Käufer setzt die Vorlage eines Kaufbelegs für das Produkt voraus. Sämtliche Garantieleistungen werden entsprechend den Bedingungen der vorliegenden Garantie erbracht.
  16. Der Käufer muss den Mangel melden und alle Einzelheiten des aufgetretenen technischen Problems über ein spezielles Online-Formular auf den Website www.avtek.pl mitteilen.
  17. Der Käufer muss bei der Übergabe des defekten Produkts an den Garantiegeber darauf achten, dass auf der äußeren Transportverpackung die RMA-Nummer (Return Material Authorisation) vermerkt ist, die der Käufer zuvor vom Garantiegeber bei der Einreichung des Garantieantrags erhalten hat.
  18. Der Garantiegeber übernimmt die Versandkosten für das Produkt und sorgt für dessen Abholung beim Käufer.
  19. Es obliegt dem Käufer, das Produkt ordnungsgemäß zu demontieren, ordnungsgemäß zu verpacken und an den Garantiegeber zu liefern. Der Garantiegeber ist nicht verpflichtet, die Kosten für die Demontage des Produkts oder die Kosten für die Beschaffung von Materialien zu übernehmen, die zur ordnungsgemäßen Sicherung des Produkts für den Transport zur Reparaturwerkstatt erforderlich sind.
  20. Der Garantiegeber behält sich das Recht vor, dem Käufer die Kosten, die dem Garantiegeber für die Bearbeitung des Garantieanspruchs entstanden sind, in Rechnung zu stellen, wenn sich das Produkt als mängelfrei erweist oder wenn der Schaden nicht durch diese Garantie gedeckt ist.
  21. Das im Rahmen der Erledigung des Gewährleistungsanspruchs des Käufers durch ein neues oder anderes Produkt ersetzte mangelhafte Produkt geht in das Eigentum des Garantiegebers über (dies gilt auch für die ersetzten mangelhaften Bauteile und Zubehörteile).
  22. Alle Rechtsstreitigkeiten, die sich zwischen dem Garantiegeber und dem Käufer im Zusammenhang mit dieser Garantie ergeben können, werden von einem für den Sitz des Garantiegebers zuständigen ordentlichen Gericht entschieden.